Ssrmining – Anagold Erzincan Raport Water

Wenn Sie sich das Foto aus dem Bericht anschauen, der die Ermächtigung erteilt, eine Goldmine zu aktivieren, denke ich bereits, dass das Foto uns die Anzeichen für die Gefahr gibt.
Ganz zu schweigen davon, dass “Respekt vor den Standards sagt, auf demselben Bericht anzugeben, werden wir für weniger als nichts gemacht. Es gibt viele Werte, die nicht berücksichtigt werden

Ich muss einen Bericht von 2582 mit Manquand schreiben, fehlerhaft und aus den Gesetzen, es tut viel
Ich erinnere mich daran, die Türkei ist keine Bananenrepublik

Trinkwasserwert der Europäischen Union

https://aida.ineris.fr/consultation_document/1017#nex_i.

Anhang I: Parametrisierte Parameter und Werte
(Verordnung (EG) Nr. 596/2009 vom 18. Juni 2009)
Teil A: Mikrobiologische Parameter
Parameterparameterparameter (Anzahl / 100 ml)
Escherichia coli (E. coli) o
EnterocQuirts O.
In Flaschen oder in Behältern verkauften Gewässer müssen die Werte respektieren
Folgende:
Parameterparameterparameter.
Escherichia coli (E. coli) 0/250 ml
Enterococci 0/250 ml.
Pseudomonas Aeruginosa 0/250 ml
Koloniegehalt bei 22 ° C 100 / ml
Koloniegehalt bei 37 ° C 20 / ml
Teil B: Chemische Parameter
(Corrigendum an der Wange Nr. L 111 vom 20. April 2001)
Werteinstellungen
Parametrie Einheiten Notizen

Acrylamid 0,10 μg / l Anmerkung 1
Antimon 5,0 μg / l
Arsen 10 μg / l
Benzol 1,0 μg / l
Benzo (A) Pyren 0 0,010 μg / l
Bor 1,0 mg / l
Bromaten 10 μg / l Anmerkung 2
Cadmium 5.0 μg / l
Chrome 50 μg / l
Kupfer 2.0 mg / l Anmerkung 3
Cyanide 50 μg / l
1,2-Dichlorethan 3.0 μg / l
Epichlorhydrin 0,10 μg / l Anmerkung 1
Fluoride 1,5 mg / l
Blei 10 μg / l Anmerkungen 3 und 4
Mercury 1,0 μg / l
Nickel 20 μg / l Anmerkung 3
Nitrate 50 mg / l Anmerkung 5
Nitrite 0,50 mg / l Anmerkung 5
Pestizide 0,10 μg / l Anmerkungen 6 und 7
Gesamtpestizide 0,50 μg / l Anmerkungen 6 und 8
Aromatische Kohlenwasserstoffe
Polycyclics 0,10 μg / l sind Konzentrationen in
angegebene Verbindungen; Anmerkung 9.
Selen 10 μg / l
Tetrachlorethylen und
Trichlorethylen 10 μg / l sind Konzentrationen von
Angegebene Parameter
Totale Trihalomethane.
(THM) 100 μg / die Summen der Konzentration in
angegebene Verbindungen; Anmerkung 10.
Vinylchlorid 0,5 μg / l Anmerkung 1
Anmerkung 1: Der parametrische Wert bezieht sich auf die Restmonometer-Konzentration in dem Wasser, berechnet gemäß den Spezifikationen der maximalen Migration des entsprechenden Polymers in Kontakt mit dem Wasser.

Anmerkung 2: Wenn möglich, ohne die Desinfektion der Desinfektion, sollten sich die Mitgliedstaaten bemühen, einen niedrigeren Wert zu erhalten. Für die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a (b) und d) genannten Gewässer muss der Wert spätestens zehn Kalenderjahre ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Richtlinie respektiert werden. Der parametrische Wert für Bromate im Zeitraum von fünf und zehn Jahren aus dem Inkrafttreten dieser Richtlinie beträgt 25 μg / l.

Anmerkung 3: Dieser Wert gilt für eine Wasserprobe für den menschlichen Verzehr, die von dem Ventil durch ein geeignetes Abtastverfahren (1) entnommen wird, um einen wöchentlichen Durchschnittswert, der von den Verbrauchern aufgenommen wird, repräsentativ ist. Gegebenenfalls werden die Abtast- und Kontrollmethoden gemäß einer harmonisierten Formel, die gemäß Artikel 7 Absatz 4 (4) entwickelt werden, gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Häufigkeit der maximalen Ebenen eingesetzt, die negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen haben können.

Anmerkung 4: Für das in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a (b) und d) genannte Gewässer muss der Wert spätestens fünfzehn Kalenderjahre ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Richtlinie respektiert werden. Der zum Blei anwendbare parametrische Wert beträgt 25 μg / l während des Zeitraums zwischen fünf und fünfzehn Jahren aus dem Inkrafttreten dieser Richtlinie. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle angemessenen Maßnahmen ergriffen werden, um die Bleikonzentration in den Gewässern für den menschlichen Verzehr so ​​weit wie möglich während des Zeitraums zu reduzieren, der erforderlich ist, um den parametrischen Wert einzuhalten. Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung dieses Werts ergeben die Mitgliedstaaten den Fällen, in denen die Bleikonzentration in menschlichem Verbrauchswasser höchsten sind, allmählich Priorität.

Anmerkung 5: Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Zustand gemäß dem (Nitraten) / 50 + (Nitriten) / 3 oder = bis 1 (die Konzentration in mg / l für Nitrate (NO3) und für Nitrite (NO2) im Quadrat angegeben ist Klammern) oder der Wert beträgt 0,10 mg / l für Nitrite oder Wasser aus den Verarbeitungsanlagen.

Anmerkung 6: durch “Pestizide” bedeutet:

organische Insektizide,
Bio-Herbizide,
Bio-Fungizide,
organische Nematozide,
organische Akarizide,
organische Algizide,
organische Rodentizide,
Bio-Antimoisationsprodukte, …

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